Ein Gastbeitrag von Johann Loibner für das Magazin INFO DIREKT zum Thema Masern aus 2017
Die Impfquoten gehen ständig zurück. „Wenn Empfehlungen und Appelle nachweislich nicht zum Ziel führen, sind Verpflichtungen zum Masern-, Mumps-, Röteln-Schutz der Bevölkerung unumgänglich“ erklärt Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ).
Kehren die Masern zurück?
In Österreich gab es am Beginn dieses Jahres eine längere Kälteperiode. Von Mitte Jänner bis Ende Feber wurden über 50 Masernfälle gemeldet. Im Jahr davor, 2016, waren es im ganzen Jahr nur 28. Ende Feber wurde Alarm geschlagen; heuer gibt es bereits mehr Fälle als im gesamten vorigen Jahr! Mit dem milderen Wetter ab März sind die Masern bald wieder abgeflaut. Im Schnitt der letzten 15 Jahre gab es in Österreich 94 Masernfälle pro Jahr. Vermutlich werden wir diese Zahl heuer gar nicht mehr erreichen.
Die offiziellen Zahlen aus dem BMfG zeigen nun, dass die aktuelle Panik unbegründet ist. Die Schlagzeilen, dass die Masern zurückkehren, entbehren jeder Grundlage. Dass Masern hoch ansteckend wären, ist längst zu hinterfragen, wenn es in manchen Bundesländern in einem ganzen Jahr keinen oder nur sehr wenige Fälle gibt.
Sind Impfstoffe Medikamente? Gibt es auch Nebenwirkungen?
Impfstoffe gehören zu den biologischen Heilmitteln. Die Wirkung solcher Stoffe ist nie sicher kalkulierbar. Wohl aber rufen Impfstoffe Nebenwirkungen hervor. Die augenblickliche Verfassung bestimmt, wie der geimpfte Mensch auf eine Impfung reagiert. Bei kränklichen und zum Zeitpunkt der Impfung nicht ganz gesunden Personen sind Nebenwirkungen naturgemäß häufiger.
Das Spektrum der Nebenwirkungen des aktuellen Dreifachimpfstoffes MMR-PriorixTM umfasst Meningitis, Enzephalitis, Myelitis, Neuritis, Thrombozytopenie, Mumps, Orchitis, Masern, Arthralgie, Konjunktivitis, Bronchitis etc. Diese Nebenwirkungen treten gelegentlich, selten bis sehr selten auf. Eine genaue Zahl dieser Nebenwirkungen lässt sich nie ermitteln. Sie ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören die sozialen, klimatischen Umstände, Ernährungs- und Wohnverhältnisse und vieles mehr. Ganz wesentlich hängt die Zahl der Nebenwirkungen von der Meldebereitschaft der impfenden Ärzte ab. Nebenwirkungen werden in den Medien nicht einmal erwähnt.
Ist die Impfung ein behördlicher Akt oder eine ärztliche Behandlung?
Im Jahre 1980 wurde die gesetzliche Impfpflicht gegen Pocken aufgehoben. Bis dahin war diese Impfung ein Hoheitsakt, ähnlich wie die gesetzliche Wehrpflicht. Das Bewusstsein, „Impfen ist Pflicht“, ist noch bei sehr vielen Menschen, Laien wie Fachleuten, lebendig. Im Jahre 2004 erlitt in Kärnten ein Schulkind infolge einer Impfung gegen Hepatitis B eine schwere Lähmung der Sehnerven. Im Rahmen des darauffolgenden Schadensprozesses wurde die Amtsärztin befragt, ob sie die Eltern des Kindes über das Risiko dieser Impfung aufgeklärt hatte. Von dieser Frage überrascht, meinte sie, die Schulimpfung wäre bloß eine Schulveranstaltung. Dass die Impfung eine ärztliche Behandlung mit rechtlichen Konsequenzen sei, war ihr bis dahin nicht bewusst. Das OLG Graz wies auf die Aufklärungspflicht vor jeder ärztlichen Behandlung hin und führte unter anderem aus:
„Das Ziel der Aufklärung ist es, eine Risikoabwägung zu ermöglichen (…). Es ist klar zu stellen, dass sich die zu beratende Person oder deren Vertreter in ihrer höchstpersönlichen Entscheidungsfreiheit für oder gegen die Impfung entschieden hat (…). Die zu impfende Person oder deren Vertreter muss daher in die Lage versetzt werden, das Risiko der Krankheit und der Impfung selbst abwägen zu können (…). Selbst auf die Möglichkeit äußerst seltener Nebenwirkungen ist dann hinzuweisen, wenn für den Eingriff aus medizinischer Sicht keine Dringlichkeit oder überhaupt keine zwingende Indikation besteht.“
Die simple Formel „Impfen schützt“
Die sozialmedizinischen Forschungen haben es ans Licht gebracht. Die Seuchen der Vergangenheit, Pocken, Tuberkulose, Cholera, Polio, schwere Masern etc. sind nicht aufgrund von Impfungen zurückgegangen. Die einzige, wirkliche Ursache für die Ausrottung ehemaliger Seuchen sind die gebesserten Lebensbedingungen. Zu diesen zählen ausreichende Ernährung, sauberes Trinkwasser, menschenwürdige Wohnbedingungen, sozialer Wohlstand und Bildung.
Fazit
Die Meldungen über dramatische Zunahme der Masern sind auf Basis der offiziellen Zahlen unhaltbar. Bei uns sind Masern, im Unterschied zu den armen Ländern, eine eher harmlose Erkrankung von wenigen Tagen. Nebenwirkungen der Impfstoffe werden systematisch ausgeblendet. Dass Impfungen gegen Masern keinen sicheren Schutz bewirken, wird verschwiegen. Zwangsimpfungen sind ein krasser Verstoß gegen die Menschenrechte. Sie sind Anzeichen eines drohenden Totalitarismus.
Quelle: https://www.info-direkt.eu/2018/03/15/oesterreichs-bekanntester-impfkritiker-ist-verstorben/
‼️ DAUERBRENNER RKI-FILES: BEWEISE FÜR POLITISCHEN ANSCHLAG AUF BEVÖLKERUNG‼️
➡️ Dr. Stefan Homburg, Professor der Leibniz Universität Hannover, ist der Öffentlichkeit schon lange als Fachbuchautor, Sachverständiger und Talkshowgast bekannt. Während der Coronakrise wurde er zum prominenten Kritiker des Regierungshandelns und veröffentlichte neben vielen Beiträgen auf Alternativmedien das Buch „Corona-Getwitter“. Darin präsentiert er in chronologischer Abfolge selbstentlarvende Zahlen, Daten und Grafiken zur Corona-Krise.
➡️ Das sehenswerte Video auf „homburgs_hintergrund“ https://lnkd.in/d-6wGpJW enthält eine perfekte Zusammenfassung der wesentlichsten Erkenntnisse der teilweise geschwärzten Protokolle des RKI als wichtiges Zeitdokument für ein staatliches Verbrechen zu Lasten der Bevölkerung. Spätestens dann, wenn sich eine Regierung mit Händen und Füßen wehrt, Papiere und Entscheidungsgrundlagen herauszugeben, die elementare, gesundheitspolitische Fragen betreffen, steht endgültig fest, dass es bei Corona nie um Gesundheitsschutz, sondern um eine willkürliche Beeinträchtigung von Grund- und Freiheitsrechten ging.
➡️ Schauen Sie sich das Video an, weil Dr. Homburg darin die bisher bekannte Faktenlage sehr gut beleuchtet und auch Aussagen einander gegenüberstellt. Am Ende des Videos bringt er den staatlichen Exzess mit seinen Schlussfolgerungen treffend auf den Punkt: „Die öffentlichen Äußerungen des RKI beruhen anders als seine interne Arbeit nicht auf Wissenschaft, sondern auf politischer Gefolgschaft. Die Politik gibt vor, was sie will und was sein soll und das RKI liefert dann scheinbare Legitimation. Medien und vor allem Gerichte sollten umdenken und das RKI nicht als eine unabhängige Sachverständigeninstitution (Anm.: Wie es der VfGH zB in Österreich tat!) betrachten, sondern als das was es ist: Nämlich ein weisungsgebundenes Bundesinstitut, das jederzeit das sagen muss, was die Bundesregierung will.“
✅ Damit ist alles offengelegt und der Rechtsstaat am Zug. In Deutschland ebenso wie in Österreich ⚖